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Berufsverbote 2.0 – ein Überblick

Mit diesem Blogeintrag wollen wir einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand der Berufsverbotsfälle und politische Entwicklungen hin zu mehr Berufsverboten geben und diese im Kontext der autoritären Wende erklären. Am Schluss erfahrt ihr noch, was ihr tun könnt. Nähere Infos über alle bekannten historischen und derzeitigen Fälle sowie Veränderungen auf https://www.berufsverbote.de

Historische Kontinuitäten. Kurzer Abriss zum Radikalenerlass.

Berufsverbote erscheinen wie ein Relikt aus der Vergangenheit. So wurden im Zuge des Radikalenerlasses von 1972 3,5 Millionen politisch aktive Menschen von den Behörden überprüft. Als Begründung reichten ihnen eine DKP-Mitgliedschaft oder ein einmaliges Verteilen von Flugblättern aus. 1.250 Lehrkräfte wurden entlassen, ebenso wie 260 Personen aus anderen Berufsgruppen. Damit wurde bewusst ein allgemeines Klima der Angst geschürt. Was damals ein Angriff auf eine erstarkende linke Bewegung war, gilt heute als vermeintlich abgeschlossenes Kapitel. Doch mittlerweile häufen sich erneut Fälle von Arbeitsrepression sowie Ausbildungs- und Berufsverboten gegen Linke.

Aktuelle Fälle

Unter dem Deckmantel des Schutzes der Demokratie vor „Extremisten“ werden  wieder Menschen, die sich mit den bestehenden Verhältnissen nicht zufrieden geben, am Arbeitsplatz diszipliniert. Einige kämpfen gerade wieder gegen ein Berufs- und Ausbildungsverbot an, anderen fehlt der Mut dazu oder die Hoffnung, dass dieser Kampf erfolgreich sein könnte . Hier soll ein kurzer Überblick über einige aktuelle Fälle gegeben werden, wobei es eine deutlich höhere Dunkelziffer geben dürfte, weil sich nicht alle Betroffenen an die Öffentlichkeit wagen:

  • Lisa Poettinger, Bayern: Nichtzulassung zum Lehramts-Referendariat im Jahr 2025, weil einige ihrer politischen Aussagen, ihrer Mitgliedschaften in politischen Organisationen und potenzielle Straftaten durch den Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ als verfassungswidrig eingeordnet werden.
  • Benjamin Ruß, Bayern: Nichtzulassung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der TU München im Jahr 2022, weil er vom Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ als Verfassungsfeind deklariert wird, u.a. wegen der Verwendung „klassischer Begriffe wie Faschismus, Rassismus, Kapitalismus, Polizeigewalt/-willkür, mittels derer auch die Gegnerschaft zur bestehenden Ordnung betont und begründet wird“ oder des Einstehens für die „Demokratisierung von Betrieben“, „politische Streiks“ und für die „grundlegende Veränderung der Eigentumsverhältnisse und substanzielle Einschränkung der Kapitalmacht“.
  • Ahmad Othman, Nordrhein-Westfalen: wurde vom Land Nordrhein-Westfalen entlassen, nachdem das Innenministerium die Organisation verboten hatte, in der er aktiv war. Im Zuge des Verbots wurden seine Wohnung und sein Arbeitsplatz durchsucht. Im Kündigungsverfahren wurde ihm unter anderem zur Last gelegt, dass er das Vereinsverbot vor Gericht anficht und sich öffentlich dagegen wehrt. Seine Inanspruchnahme des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz wurde dabei als Beleg für eine angeblich „verfassungswidrige Gesinnung“ herangezogen. Gegen die Kündigungen klagte er erfolgreich und gewann bislang zweimal vor dem Arbeitsgericht. Trotzdem weigert sich das Land NRW bis heute, ihn wiederzubeschäftigen, und versucht mit immer neuen Maßnahmen und Verfahren, seine Entlassung durchzusetzen.
  • Christopher, Sachsen: Kündigung seines Arbeitsvertrages bei der DHL wegen eines Aufrufs zur Blockade von Waffenlieferungen an Israel im Rahmen eines Gewerkschaftsprotestes.
  • Gabriel Bruckdorfer, Bayern: Nichtverlängerung seines EDV-Vertrages an der Uni Augsburg nach Intervention des Inlandgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ wegen Gabriels Mitgliedschaft bei der Partei „Die Linke“ und der damit verbundenen automatischen Mitgliedschaft bei der Linksjugend ’solid aufgrund seines Alters.
  • Melanie Schweizer, Berlin: Entlassung aus dem Arbeitsministerium im Jahr 2025 wegen israelkritischer Positionierungen auf Social Media.

Während einige Klagen und Verfahren derzeit noch anhängig und noch nicht abgeschlossen sind , gab es in den letzten Jahren auch politische Erfolge: so etwa in den Fällen von Micha Csaszkóczy, Kerem Schamberger und Inés Heider. Wichtig für ihre Erfolge war dabei immer auch die politische Unterstützung ihrer Mitstreiter:innen und ihnen nahestehende Organisationen!

„Weder Kommunisten noch Nazis“ verkündete Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann von der CSU Ende Januar 2025, als ob das Streben nach einer gerechten Welt und die damit einhergehende Entmachtung großer Konzerne und die Veränderung hin zu einer demokratisierten Wirtschaft gleichzusetzen sei mit Pogromen an Minderheiten und dem Wunsch nach ethnischer „Säuberung“. 

Gleichzeitig hält bei näherer Betrachtung die politische Wirklichkeit Hermanns Aussage gar nicht stand. So erlaubte das Landgericht Passau 2025 einem Faschisten der Identitären Bewegung den Zugang zum Rechts-Referendariat. Dieser könnte danach theoretisch sogar Richter werden, der dann im Weiteren über Berufsverbote gegen Linke entscheiden würde.

Gleichzeitig gibt es immer wieder Meldungen, dass rechtsextremistische Polizei-Chats aufgelöst werden, wobei die Täter:innen ohne angemessene Bestrafung verbeamtet und im Job bleiben. Der wohl bekannteste Faschist, der sich sogar Geschichtslehrer nennen darf, ist derzeit wohl der AfD-Politiker Höcke. 

Wie schon in den Zeiten des Radikalenerlasses trifft auch heute Berufsverbote und Arbeitsrepression fast ausschließlich Linke.

Neue Entwicklungen hin zu einer autoritären Gesellschaft

Über die hier aufgeführten bekannten Fälle hinaus gibt es eine weitere Entwicklung, die auf eine breiter angelegte Wende hin zu mehr Disziplinierung über die Erwerbsarbeit hindeutet, indem die materielle Existenzgrundlage bedroht wird.

So wollen immer mehr Bundesländer wieder Fragebögen zur Verfassungstreue oder gar wie Hamburg die Regelanfrage einführen, also eine automatisch stattfindende Anfrage zu Bewerbenden im öffentlichen Dienst beim Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“. Dieser kann dann fernab jedweder demokratischen Legitmierung und Kontrolle und trotz unzähliger historischer Verwicklungen in faschistische Strukturen (NSU, NPD; siehe Ronen Steinke: Verfassungsschutz. Wie der Geheimdienst Politik macht. Piper, 2025) über die angebliche Verfassungstreue dieser Menschen urteilen und ihnen den Zugang zu Arbeitsplätzen, teilweise auch zu Mietwohnungen verwehren. Geplante Änderungen im Baurecht würden sogar den Kauf von Immobilien für „Extremisten“ einschränken. Insbesondere in Hamburg regt sich gegen die Einführung der Regelanfrage inzwischen ein breiter Widerstand.

Doch auch über den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) wird Druck ausgeübt: So beinhaltet dieser mittlerweile eine Klausel, die vorsieht, dass Auszubildende nur nach einer Überprüfung ihrer Verfassungstreue durch den Inlandsgeheimdienst übernommen werden können. 

Im Dezember 2025 wurde zudem im Bayerischen Landtag eine Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes beschlossen, die bei Neueinstellungen jederzeit wieder eine Anfrage beim Inlandsgeheimdienst ermöglicht. Im April 2026 wurden Änderungen des Beamtengesetzes auch in Bremen beschlossen, wonach regelmäßig öffentlich zugängliche Meinungsäußerungen der Bewerbenden für den Staatsdienst bereits vor der Einstellung überprüft werden und bei „Zweifeln“ Anfragen an den Inlandsgeheimdienst getätigt werden. Auch der Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg zwischen Grünen und CDU sieht unter dem Deckmantel der „Resilienz“ der Demokratie eine Regelanfrage und „Anpassungen“ der Landesverfassung sowie weiterer Gesetze vor, wobei dem Inlandsgeheimdienst die Definitionsmacht überlassen wird und dieser darüber hinaus noch gestärkt werden soll.

Und auch in der Zivilgesellschaft setzen einige z.B. auf den Prüf-Demos auf den Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ aus Angst vor dem Erstarken der Rechten.

Die Zunahme der Berufsverbote reiht sich dabei in eine Reihe institutioneller Repression gegen Organisationen und Einzelpersonen ein: Demokratieförderprojekten werden existenzielle Fördergelder entzogen. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit gefährdet progressive NGOs. Intensivierte Überwachungen ziehen Kontokündigungen von Organisationen und Einzelpersonen nach sich. Schon die abstrakte Bedrohung durch solche Maßnahmen verleitet Organisationen inzwischen zur Selbstzensur und begünstigt Spaltungen zwischen liberal-bürgerlichen und radikaleren Teilen progressiver Bewegungen.

Autoritäre Wende in Zeiten des Krisenkapitalismus

Der kapitalistische Staat bietet keine Antworten auf die multiplen Krisen. Ob Konkurrenzzwang bis hin zum Krieg, ewiges Wachstum bis hin zum ökologischen Kollaps oder Kürzungen und Inflation bis hin zur Massenarmut – es gibt keine langfristigen Lösungen für diese Krisen, ohne das kapitalistische Wirtschaftssystem abzuschaffen. 

Die zunehmenden Krisen bedeuten auch zunehmende Unruhe, die insbesondere in Zeiten der Kriegsvorbereitung beargwöhnt wird. Deutschland braucht den Burgfrieden. Dementsprechend reagiert der Staat zunehmend mit Unterdrückung und Repression gegenüber denjenigen, die diese ungerechten Verhältnisse nicht hinnehmen wollen. 

So wurde Deutschland bereits im Jahr 2023 während der Ampel-Koalition auf die Amnesty Protestkarte von Ländern mit eingeschränkter Meinungs- und Versammlungsfreiheit aufgenommen und rutschte im CIVICUS-Demokratie-Ranking ab.  2025 unter der Merz-Regierung wurde Deutschland erneut im Demokratie-Ranking herabgestuft und ist nun auf einer Ebene mit Ungarn. Daher ist es umso wichtiger, sich in den aktuellen Zeiten der zuspitzenden Verhältnisse für die Rettung demokratischer Rechte nicht auf Institutionen wie den Inlandsgeheimdienst zu verlassen, der vor allem die Verhältnisse, aber nicht die Verfassung schützt.

Was also tun?

In Anlehnung an die Generation der Radikalenerlass-Betroffenen von 1972 gilt es, politisch aktiv zu sein und zu bleiben. Unter dem Motto „Sei keine Duckmaus“ mobilisierten sie trotz aller Repression mutig gegen die Berufsverbote und die Verhältnisse. Auch heute noch kann uns diese Haltung ein Vorbild sein. Je mehr Menschen politisch aktiv sind und sich wehren, desto größer ist die Gegenmacht gegenüber autoritären Verhältnissen.

Es gilt in der Zusammenarbeit mit Gewerkschaften den Inlandsgeheeimdienst aus den Tarifverträgen zu verjagen, neue Gesetze und Ressourcen zur Stärkung des Inlandsgeheeimdienstes zu verhindern und diesen aufzulösen. Der Inlandsgeheimdienst dient nicht der Demokratie und wird uns nicht vor dem Rechtsruck schützen.

Zudem könnt ihr Betroffene unterstützen, indem ihr Soli-Erklärungen unterschreibt, ihre Spendengesuche unterstützt (Ahmad, Lisa), eure Kritik in Social Media postet oder in Lesendenbriefen kundtut und auch die teilweise von Altersarmut betroffenen Radikalenerlass-Betroffenen mit einer Spende unterstützt. Schließt euch dem lokalen Widerstand gegen das Revival der Berufsverbote an und kommt zu den Gerichtsterminen der Betroffenen!