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Pressemitteilung

Wegen Berufsverbot: Einstweilige Anordnung geht an Verwaltungsgericht

München, 17.02.25 – Nachdem das Staatsministerium mit Schreiben vom 10. Februar der Münchner Klimaaktivistin Lisa Poettinger die Zulassung zum Referendariat für das Lehramt versagt hatte, versendete Poettingers Anwältin, Adelheid Rupp, heute die einstweilige Anordnung an das Verwaltungsgericht. Heute beginnt das Referendariat an bayerischen Gymnasien.

Am Tag des vermeintlichen Gymnasialreferendariatsbeginns reichte Anwältin Adelheid Rupp die einstweilige Anordnung gegen den Berufsverbots-Beschluss von Lisa Poettinger ein. Das Ziel ist eine schnelle vorläufige Entscheidung zu erreichen, um der Klimaaktivistin den Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Das faktische Berufsverbot war unter anderem wegen der Verwendung von Begriffen wie „Profitmaximierung“ und „Klassenkampf“, wegen Engagement im Offenen Antikapitalistischen Klimatreffen München und zweier derzeit laufender Strafverfahren erteilt worden.

Lisa Poettinger ordnet das so ein: „Gesellschaftliches Engagement sollte nicht dazu führen, dass Menschen ihre Ausbildung nicht fertig machen dürfen und dann nach jahrelangem Studium mit nichts dastehen. Auch wenn dieses Engagement sich gegen das vorherrschende Wirtschaftssystem – das ja eben nicht im Grundgesetz verankert ist – richtet. Das ist eine Einschüchterung für eine ganze Bewegung. Deshalb wehren wir uns.“